1 Euro GmbH
JG 27. Juni 2008
Die neue Rechtsform in Deutschland ist die 1 Euro GmbH. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ihre Gründung einfacher und unkomplizierter ist als die der klassischen GmbH. Es wird eine Mustersatzung geben, die nicht mehr der notariellen Beurkundung bedarf. Damit spart der Existenzgründer erheblich Gebühren. Zudem wird das Eintragungverfahren der 1 Euro GmbH beim Handelsregister vollständig vom verwaltungrechtlichen Genehmigungsverfahren abgekoppelt, so dass die Eintragung generell beschleunigt wird.
Die Kosten für die Gründung einer 1 Euro GmbH sind sehr gering gehalten. Lediglich die Kosten für die Handelsregistereintragung und für die Beurkundung der Gesellschafterverträge fallen an. Aufgrund der geringen Stammkapitaleinlage sind die Notarkosten sehr niedrig. Durch die niedrigen Gründungskosten kann die 1 Euro GmbH auch international mit der englischen Limited konkurrieren. Dies biete auch die Gelegenheit für bestehende Unternehmen, die sich aufgrund der früher schwierigen Gründungsvoraussetzungen für die Rechtsform der Limited entschieden haben, sich in die 1 Euro GmbH und später in die klassische GmbH umzuwandeln.
Für Unternehmen, die sich in Form der 1 Euro GmbH gründen, ist vorgesehen, dass sie ein Viertel ihrer Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der klassischen GmbH in Höhe von 25.000€ ansparen. Dies biete den Vorteil die Unternehmung später von der Rechtsform der 1 Euro GmbH in die klassische GmbH umwandeln zu können. Vor Beginn der Gründung ist jedoch zu bedenken, dass sich die Art der Steuerpflichtigkeit anders darstellt als bei der Gründung eines Einzelunternehmens.
- Businessplan
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[…] sehr niedrig ausfallen. Zur Wahrung des Gläubigerschutzes muss der Gründer einer 1 Euro GmbH oder UG ein Viertel seines Jahresgewinns bis zu einer Summe von 25.000 Euro ansparen. […]
[…] jedoch einen Steuerberater aufsuchen. Die Steuerpflichtigkeit einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) birgt große Unterschiede zur meist gewählten Einzelunternehmung. Zudem gilt zu […]