Buchführung - News für Existenzgründer
rewe 16. Juni 2008
Die doppelte Buchführung ist in kaufmännischen Betrieben gesetzlich vorgeschrieben, allerdings wird in der freien Wirtschaft üblicherweise auch ohne Auflage die doppelte Buchführung angewendet. Einerseits wird sie doppelte Buchführung genannt, weil man jede Buchung einmal auf der Soll-Seite und einmal auf der Haben-Seite bucht. Andererseits wird beschrieben, dass der Name doppelte Buchführung durch die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung herrührt. Die Bilanz vergleicht das Eigenkapital von Vorjahr und aktuellem Jahr, bei der Gewinn- und Verlustrechnung vergleicht man Aufwendungen und
Erträge. Beides kann nur mit den Daten der Buchführung ermittelt werden.
Zu welcher Buchführung man mit dem eigenen Betrieb verpflichtet ist, teilt der Steuerberater beziehungsweise das Finanzamt mit. Anhand der Buchführung werden die zu leistenden Steuern errechnet, aber man misst mit der Buchführung auch den Erfolg eines Unternehmens.
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[…] fehlerhafte Buchführung kann zu erheblichen, finanziellen Nachteilen des Unternehmens führen. Wenn ein Steuerberater […]