Buchführung
JG 12. August 2008
Die Buchführung ist die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle und sie dient dem Unternehmen als Kontrollinstrument und Arbeitsgrundlage. Gleichzeitig muss die Buchführung für die steuerliche Erfassung ausgeführt und dem Finanzamt vorgelegt werden. Wenn man eine gute Buchführung haben möchte, die legale Steuervorteile einbringen soll, ist es ratsam einen Steuerberater für die Buchführung zu beauftragen. Zudem steht er auch bei Jahresabschlüssen und für die Bilanzierung dem Unternehmen als Partner zur Seite.
In vielen Fällen muss die doppelte Buchführung angewendet werden. Kleinunternehmer dagegen müssen nur die einfache Buchführung vornehmen. In beiden Fällen gilt aber, dass die Buchführung lückenlos, zeitnah und mit korrekten Belegen erledigt werden muss, damit sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllt.
Eine fehlerhafte Buchführung kann zu erheblichen, finanziellen Nachteilen des Unternehmens führen. Wenn ein Steuerberater zu teuer erscheint, sollte man die Buchführung zumindest einem Büro für Buchführung anvertrauen.