Einstiegsgeld
JG 26. August 2008
Die Beantragung von Einstiegsgeld findet bei der ARGE statt. Das Einstiegsgeld kann nur von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Anspruch genommen werden. Einen Anspruch hat man auf das Einstiegsgeld aber nicht, es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob Einstiegsgeld gewährt wird.
Zuzüglich zum Alg II Satz werden bei einer Bewilligung von Einstiegsgeld normalerweise 50 Prozent gezahlt. Das Einstiegsgeld wird für sechs bis zwölf Monate bewilligt. Theoretisch kann die Bezugsdauer von Einstiegsgeld 24 Monate betragen, was aber nur sehr selten der Fall ist.
Wenn man Einstiegsgeld bezieht, darf man die erwirtschaften Gewinne seiner Selbstständigkeit nicht zu 100% behalten. Die ARGE muss daher über Einnahmen und Ausgaben informiert werden und berechnet daraus die Abzüge. Daher sollte man in der Anfangsphase der Selbstständigkeit als Einstiegsgeld-Bezieher versuchen nicht zu Hohe Gewinne zu machen.