GmbH Gesetz

GmbH Gesetz

JG 4. September 2008

Mit dem  Modernisierungsgesetz zum GmbH Recht erfolgt eine umfassende Reformierung des GmbH Gesetz und die Einführung einiger wesentlichen Neuerungen. Bedeutendster Anstoß für die Reform des GmbH Gesetz sind die steigenden Abwanderungen deutscher Unternehmen ins Ausland. So hat die Bundesregierung die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft entwickelt, die im Zuge der GmbH Reform in das GmbH Gesetz als Einstiegsvariante der klassischen GmbH aufgenommen wird. Die Mini GmbH kommt ohne Mindesteinlage aus und soll die Wettbewerbsnachteile der bisherigen GmbH gegenüber der englischen Limited ausgleichen.

Die Reformierung des GmbH Gesetz soll vor allem für eine Erleichterung der Unternehmensgründung sorgen. So wird zum Beispiel das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Abtrennung vom üblichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für die ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) und andere Kapitalgesellschaften
beschleunigt. Zudem werden die Geschäftsanteile flexibler gestaltet, so dass diese jetzt einfacher getrennt, zusammengefasst oder auch an Dritte übertragen werden können. Weiterhin wird mit neuen GmbH Gesetz festgelegt, dass die Gesellschafter künftig selbst über die Höhe ihre Stammeinlage bestimmen dürfen.

Das neue GmbH soll aber in Zukunft auch besser vor Missbräuchen schützen. Daher bestimmt das Momig, dass die Gesellschafter verpflichtet sind bei Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag zu stellen, falls kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist. Nach dem reformierten GmbH Gesetz sind auch die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition erweitert worden. So darf beispielsweise eine Person, die wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, nicht als Geschäftsführer in einer Unternehmergesellschaft angestellt werden.