JG 4. August 2010
Das Datenschutzrecht regelt den Datenschutz und stellt ein Teilgebiet des Rechts dar. Mit dem Datenschutzrecht soll die informationelle Selbstbestimmung sowie rechtlich geschützte Geheimnisse gewährleistet werden. Ferner soll über das Datenschutzrecht ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Allgemeinheit sowie staatlicher wie privater Datenverarbeiter und dem Datenschutz des Einzelnen geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund können indirekt alle Gesetzte, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, dem Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln dem Datenschutz zugerechnet werden. Datenschutzrechte sind über die vereinten Nationen bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 geregelt worden. Ferner enthielt die 1953 verabschiedete Europaische Menschenrechtskonvention des Europarats Regelungen zum Datenschutz. In den durch die OECD formulierten Leitlinien für den Schutz des Persönlichkeitsbereichs und den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten im Jahr 1980 wurden wiederrum Grundsteine für den Datenschutz gelegt.
Mit der Verabschiedung der Charta der Grundrechte der Europaischen Union erfolgte die Anerkennung des Datenschutzes als Grundrecht. Das Datenschutzrecht stellt im Hinblick auf die Gründung eines Unternehmens eine entscheidende Voraussetzung zur optimalen Umsetzung der Geschäftsaufgabe dar.
Tags: datenschutzrecht
JG 29. Juli 2010
Das Bruttoinlandsprodukt ist eine Größe der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und umfasst die Gesamtheit aller im Inland produzierten Güter für Endverbraucher die innerhalb eines Jahres erzeugt wurden. Demzufolge stellt das Bruttoinlandsprodukt eine Messgröße der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums dar.
Güter ohne konkrete und sofortige Verwendung werden als Vorratsveränderungen berücksichtigt. Bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes erfolgt die Erfassung der produzierten Güter von Inländern und Ausländern. Werden nur die durch Inländer erstellten Güter berücksichtigt handelt es sich um das Bruttonationaleinkommen. Das Nettoinlandsprodukt ergibt sich aus dem Bruttonationaleinkommen abzüglich der Abschreibungen.
Zu unterscheiden ist das nominale und das reale Bruttoinlandsprodukt. Die Summe der inländischen Wertschöpfung nach regionalen Markpreisen wird durch das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) angegeben. Das nominale BIP wird dadurch durch die Veränderung des Preisindexes beeinflusst. Die Veränderung der Marktpreise aufgrund der Inflation hat ferner einen Einfluss auf das nominale BIP. Um diese Einflussfaktoren auszugrenzen erfolgt die Verwendung des realen BIP. Mit einem sinnigen Businessplan zur Produktion von Endverbrauchergütern leistet jeder Unternehmer einen Anteil am Bruttoinlandsprodukt.
Tags: bip, bruttoinlandsprodukt
JG 20. Juli 2010
Das Autonomieprinzip stellt eines von 3 wichtigen systembezogenen Tatbeständen dar, welche nach der Gutenbergschen Lehre für den Status einer Unternehmung Voraussetzung sind. Handelt ein Unternehmen im Sinne des Autonomieprinzips erstellt es seinen Wirtschaftsplan autonom (unabhängig) von staatlicher Vorgabe. Gemäß dem Autonomieprinzip kann ein Unternehmen selbst entscheiden welche Güter es produziert und zu welchem Preis es diese absetzt. Das Autonomieprinzip wird auch Prinzip der äußeren Autonomie oder Selbstbestimmungsprinzip genannt.
Ein weiterer notwendiger Tatbestand für den Status eines Unternehmens stellt das erwerbswirtschaftliche Prinzip dar. Nach diesem wird einem Unternehmen unterstellt, dass es nach einer Gewinnmaximierung strebt. Ferner stellt das Prinzip des Privateigentums ein konstitutives Merkmal eines Unternehmens in der Marktwirtschaft dar.
Das Autonomieprinzip gilt innerhalb einer Zentralverwaltungswirtschaft aufgrund des Vorhandenseins eines Zentralplans, über den eine Angebots- und Preisfestlegung erfolgt, nicht.
Im Rahmen der Marktwirtschaft wird die Auffassung vertreten, das eine Preisbildung indirekt über das Angebot und die Nachfrage auf dem Markt geregelt wird und zwangsläufig die Unternehmergesellschaft diesen Marktpreis anzusetzen haben. Autonom sind sie dabei allerdings hinsichtlich der Entscheidung ob und wie viel sie zu diesem Preis anbieten möchten.
Tags: autonomieprinzip
JG 15. Juli 2010
Ein Arbeitsloser ist ohne Beschäftigung oder maximal 15 Stunden pro Woche ehrenamtlich oder selbstständig tätig, eigenbemüht aus der Arbeitslosigkeit herauszufinden und bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sowie zur Vermittlung zur Verfügung stehend. Ist der Arbeitslose bei der Arbeitsagentur gemeldet hat er im Sinne des SGB III Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld I im Falle der vorherigen Einzahlung von Mindestens 12 Monaten in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 2 Jahre.
Ein Arbeitsloser hat die zumutbaren Beschäftigungsangebote des Arbeitsamts anzunehmen. Tut er dies nicht, erhält er Sanktionen auf seine Entgeltersatzleistungen. Eine Möglichkeit aus der Arbeitslosigkeit zu finden ist es als Arbeitsloser eine Existenzgründung aus einer Geschäftsidee vorzunehmen. Im Rahmen dieser kann ein Arbeitsloser zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld einen Gründungszuschuss von monatlich 300 Euro erhalten wenn er mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet war und einen Arbeitslosengeldanspruch von mindestens 90 Tagen aufweist.
Seine persönliche Haftung kann ein Arbeitsloser auch ohne Kapital im Zuge seiner Existenzgründung über die Gründung einer Mini GmbH ausschließen.
Tags: arbeitslose, arbeitsloser
JG 12. Juli 2010
Der Begriff Aktivierungsverbot findet seine Anwendung im Bilanzrecht bzw. Steuerrecht. Wenn einem Vermögensgegenstand bzw. einem Wirtschaftsgut ein Aktivierungsverbot auferlegt ist, darf dieses nicht als Aktivposten in der Bilanz (Aktivseite) der Existenzgründung aktiviert bzw. eingetragen werden. In diesem Zusammenhang ist das Aktivierungsverbot von dem Aktivierungswahlrecht, bei dem nach bilanzpolitischen Grundsätzen das Unternehmen selbst entscheiden kann, ob eine Aktivierung erfolgt oder nicht, abzugrenzen. Ob ein Aktivierungs-gebot, -wahlrecht oder –verbot besteht, richtet sich unter anderem nach dem zugrundegelegten Rechnungslegungssystem (HGB, IAS/IFRS, US-GAAP).
Aktivierungsverbot besteht nach HGB für Aufwendungen zur Gründung eines Unternehmens, Eigenkapitalbeschaffung und Versicherungsvertragsabschlüssen. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von weniger als 1 Jahr besteht ebenfalls ein Aktivierungsverbot. Grundsätzlich sind nur dauerhaft genutzte Vermögensgegenstände im Anlagevermögen zu aktivieren.
Alle Aktivierungsverbote die im HGB festgelegt sind, gelten über das Prinzip der Maßgeblichkeit auch für die Steuerbilanz. Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte führen in der Steuerbilanz zu Aktivierungsverboten. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes entfiel das vorherige Aktivierungswahlrecht für Bilanzierungshilfen ersatzlos.
Tags: aktivierung in der bilanz, aktivierungsverbot, aktivierungswahlrecht
JG 9. Juli 2010
Bei dem Abbuchungsverfahren erhält der Unternehmer als Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen eine Ermächtigung zur Abbuchung von Rechnungsbeträgen. Der Vorteil des Abbuchungsverfahrens für den Zahlungsempfänger besteht darin, dass der Zahlungspflichtige sein gesetzliches Recht auf den Widderruf der Abbuchung innerhalb einer Frist von 6 Wochen verliert.
Daraus ergibt sich für den Zahlungsempfänger eine erhöhte Sicherheit gegenüber Zahlungsausfällen, da er im Allgemeinen davon ausgehen kann, dass gebuchte Eingänge auf seinem Konto nicht zurückgebucht werden. Ferner birgt das Abbuchungsverfahren die Sicherheit, dass im Falle einer Insolvenz des Zahlungspflichtigen der Insolvenzverwalter keine Möglichkeit hat, über einen Widerruf der Abbuchung die Insolvenzmasse zu erhöhen.
Da das Abbuchungsverfahren für das beauftragte Kreditinstitut einen erhöhten Aufwand darstellt, erhebt dieses in der Regel eine Gebühr vom Auftraggeber. Aufgrund der Gestaltung des Abbuchungsverfahrens kommt dieses in der Regel nur im Geschäftsbereich zur Anwendung. Die Erteilung eines dauerhaft ausgelegten Abbuchungsauftrags stellt für den Unternehmer, insbesondere zu Beginn seiner Selbstständigkeit, eine sichere Form der Zahlungsabwicklung seiner Geschäfte dar. Die Vergabe eines dauerhaften Abbuchungsauftrags sollte gut überlegt sein und eine intensive Prüfung des Begünstigten im Vorfeld erfolgen.
Tags: abbuchungsverfahren, abbuchungsverfahren vom geschäftskonto, verfahren zur abbuchung