Momig
JG 18. September 2008
Um deutschen Unternehmensgründern eine Erleichterung bei ihrem Gründungsvorhaben zu verschaffen hat die Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ( MoMiG ) geschaffen. Das Momig sieht eine GmbH Reform vor, deren Ziel es sein soll die Unternehmensgründung in Deutschland zu vereinfachen und damit international konkurrenzfähig zu sein.
Um insbesondere die Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber der englischen Limited auszugleichen, hat das Momig eine Einstiegsvariante der klassischen GmbH geschaffen. Ab November 2008 wird die neue Mini GmbH im GmbH Gesetz festgeschrieben sein und kann ohne Mindeststammeinlage gegründet werden. Nach dem MoMiG wird die neue Unternehmergesellschaft auch haftungsbeschränkt sein, damit der Gründer nicht mit seinem Privatvermögen haften muss.
Das Momig legt dabei aber auch fest, dass die Euro GmbH ein Viertel ihrer Jahresgewinne bis zu einer Summe von 25.000 Euro ansparen muss. Anschließend kann diese dann in die klassische GmbH umgewandelt werden. Das Momig verstärkt zudem den Schutz des Gläubigers. Zu besseren Rechtsverfolgung im Fall einer Insolvenzverschleppung müssen künftig alle Unternehmen eine inländische Geschäftsadresse ins Handelsregister eintragen.