Selbstständigkeit - Der Schlüssel zum Erfolg
JG 28. Juli 2008
Der Schritt in die Selbstständigkeit wird auch Existenzgründung genannt und der Begriff und die Definition der Selbstständigkeit ist im vierten Buch des Sozialgesetzbuches festgelegt worden. Eine Selbstständigkeit führen Personen, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen die Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind. Eine Selbstständigkeit zieht nach sich, dass man nicht über ein geregeltes Einkommen im Sinne eines Lohnes bezieht. Außerdem ergeben sich bei den Sozialversicherungen Änderungen, die auch kostenintensiv sind, wenn man eine Selbstständigkeit in die Tat umgesetzt hat.
Wer eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet hat bei der Erfüllung von verschiedenen Voraussetzungen und Formalitäten häufig Anspruch auf öffentliche Fördermittel. Diese Gelder sollen den Gründer einer Selbstständigkeit in den ersten Monaten sozial absichern. Informationen hierzu erhält man bei den Arbeitsagenturen, die bei positiven Aussichten eine Selbstständigkeit im Normalfall unterstützen.