Unternehmergesellschaft

Unternehmergesellschaft - Endgültig

JG 7. Oktober 2008

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.09.2008 die Unternehmergesellschaft und die ausgearbeitete Reform des GmbH-Rechts gebilligt und somit endgültig den Weg freigemacht. Zum 01. November könnte es bereits soweit sein, dass Gründer ein Unternehmen mit der Rechtsform Unternehmergesellschaft gründen können.

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen war das Kernstück der GmbH-Reform und daher hat man die Unternehmergesellschaft beschlossen und die entsprechenden Regelungen erarbeitet. Mit einem Euro Stammkapital ist es möglich, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen.

Nicht wenige werden von der Möglichkeit positiv angetan sein, zu günstigen Konditionen einen Haftungsausschluss ihres Privatvermögens mit der Unternehmergesellschaft erreichen zu können. Die Abwanderung ins Ausland zur englischen Limited ist somit nicht mehr nötig, weil die Unternehmergesellschaft zu ähnlich günstigen wenn nicht sogar zu günstigeren Konditionen gegründet
werden kann.

haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

JG 13. August 2008

Für den Herbst 2008 wird die neu verfügbare Rechtsform, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft erwartet. Dabei handelt es sich um eine angespeckte Form der bisherigen GmbH. Die neue Mini GmbH, wie sie daher auch genannt wird, kann ohne Stammkapital gegründet werden. Lediglich ein symbolischer Euro muss eingelegt werden. Der Vorteil für den Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft liegt vor allem im geringen Startkapital und in der Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft.

Zweck und Hintergrund der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ist die hohe Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland. Gerade in jüngster Vergangenheit ist die englische Limited bei Existenzgründern immer beliebter geworden. Zum einem liegt das am geringen Startkapital, zum anderem sind die Gründungsmodalitäten der Limited einfach und unkompliziert. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber bemüht, die Voraussetzung für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) effektiver und kostengünstiger zu gestalten.

So wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( UG ) vorgefertigte Formulare und eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss. Auch die Eintragung der Euro GmbH beim Handelsregister wird durch die Abkopplung des Eintragungsverfahrens vom üblichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt. Auch für den Gläubigerschutz hat der Gesetzgeber gesorgt, indem der Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro ansparen muss.

UG

JG 7. August 2008

Die Bundesregierung hat im Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Vorbeugung von Missbräuchen beschlossen. Ab Herbst 2008 wird es die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz UG geben. Ihre Gründung erfordert keine Mindestkapitaleinlage und sie ist haftungsbeschränkt, so dass der Existenzgründer einer UG nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Hindergrund für die Einführung einer neuen ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) ist die hohe Abwanderungszahl deutscher Unternehmen ins Ausland.

Für die UG wird es eine Mustersatzung, die nicht notariell beurkundet werden muss. Für die Gründung der Mini GmbH sind die beglaubigten Gesellschafterverträge, die Handelsregistereintragung, sowie ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers erforderlich. Mittels vorgefertigter Formulare soll dem Gründer der UG das Verfahren so einfach wie möglich gestaltet werden.

Die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft ( UG ) sind verpflichtet 25% Gewinn pro Jahr anzusparen. Damit wird der Gesetzgeber dem Gläubigerschutz gerecht. Die Stammeinlage muss bis zu einer Summe von 25.000 Euro anwachsen, anschließend kann die Euro GmbH oder UG in die Rechtsform der klassischen GmbH umgewandelt werden.

Unternehmergesellschaft

JG 24. Juli 2008

Viel wurde darüber spekuliert, seit Juni 2008 steht es nun endgültig fest, Unternehmen können ab November diesen Jahres in der neuen Rechtsform der Unternehmergesellschaft gegründet werden. Mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft wird es einige Neuerungen  im Bereich der Kapitalgesellschaften geben. So wird es mit der Mini GmbH erstmalig möglich sein, die Haftung des Unternehmens mit nur einem Euro Stammeinlage auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken.

Neu ist auch, dass es für die Unternehmergesellschaft eine Mustersatzung geben wird. Es ist vorgesehen, dass diese Satzung im neuem GmbH Gesetz abgedruckt wird und bei deren Verwendung die notarielle Beurkundung entfällt. Damit fallen nur noch die Gebühren  für die notarielle Beurkundung der Gesellschafterverträge an, wobei diese aufgrund der geringen Stammeinlage sehr niedrig gehalten werden. Die Gründung der neuen Unternehmergesellschaft ( UG ) wird damit wesentlich günstiger als die Gründung der bisherigen Kapitalgesellschaften.

Vor der Gründung einer Unternehmergesellschaft oder Euro GmbH sollte der Existenzgründer jedoch einen Steuerberater aufsuchen. Die Steuerpflichtigkeit einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) birgt große Unterschiede zur meist gewählten Einzelunternehmung. Zudem gilt zu beachten, dass zur Wahrung des Gläubigerschutzes ein Viertel der Jahresgewinne angespart werden müssen. Allerdings nur bis zur Grenze der Mindestkapitaleinlage der klassischen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Danach besteht die Möglichkeit die Unternehmersgesellschaft  in die Rechtsform der normalen GmbH umzuwandeln.

Die neue UG

rewe 19. Mai 2008

Ab September diesen Jahres können Gründer mit einer Einlage von mindstens einem Euro eine sogenannte UG (Unternehmergesellschaft) gründen. Das Kernanliegen dieser beschränkten UG ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Die Gründungen der UG soll einfacher und unbürokratischer werden. Das Mindestkapital für die Gründung einer UG beträgt 1 Euro.

Durch das Einführen der elektronische Eintragung ins Handelsregister wird der Gründungszeitraum der Mini GmbH auf bestenfalls 1 - 2 Tage verkürzt. Weitere Punkte zur Erleichterung der GmbH Gründung liegen in der Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages für die Mini GmbH und dem Wegfall der teueren notariellen Beurkundung des Mustervertrags. Auf Grund der unklaren rechtlichen Lage sollte ein Gründer, der eine Mini GmbH starten möchte, jedoch einen Rechtanwalt aufsuchen.

Der Webdesigner

JG 8. Mai 2008

Die Tätigkeit als Webdesigner ist im Gegensatz zu anderen Designarten durch seine starke Leserorientierung geprägt, welches auch im Businessplan zum Ausdruck kommen sollte. Websurfer suchen meist gezielt nach Informationen und besuchen eine Seite in der Regel nur so lange, wie unbedingt nötig. Der Programmcode zur Steuerung und zur äußerlichen Erscheinung der Webseite lässt sich durch serverseitige Skriptsprachen wie PHP, Perl, ASPNet, ColdFusion oder JSP ausführen oder auch durch weitgehend clientseitige Erweiterungen wie Flash, Java oder JavaScript.

Der Webdesigner benötigt bei der Existenzgründung folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Webdesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar. Bei einer Existenzgründung als Webdesigner sollte bestenfalls von Anfang an eine steuerliche Betreuung direkt über einen Steuerberater, oder in der Anfangsphase über ein Buchführungsbüro, erfolgen. Das Buchführungsbüro darf keine Steuerberatung für Webdesigner durchführen, ist aber ggf. bei den Gebühren etwas günstiger. Egal ob Steuerberater oder Buchführungsbüro, die Kosten sollten auf jeden Fall auch in den Businessplan einfließen.

Unternehmergesellschaft für Architekten

rewe 6. Mai 2008

Ab dem 3. Quartal 2008 wird es Architekten, die sich selbständig machen wollen, möglich sein, mit einer Einlage von einem Euro eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die Unternehmergesellschaft ist die existenzgründerfreundliche Variante der GmbH. Durch das Einbehalten von 1/4 des Jahresüberschusses bis zum Erreichen einer Mindesteinlage von 10.00 Euro soll gesichert werden, dass die u.U. mit einem sehr geringen Stammkapital gegründete Unternehmergesellschaft durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigenkapitalausstattung erreicht.

Die auch als Euro GmbH (1 Euro GmbH) bezeichnete Gesellschaft ist für Architekten auch deshalb interessant, da die Kosten der Eintragung sehr niedrig sind und das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Trennung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren verkürzt wird. Für Architekten, die eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen wollen, empfiehlt sich aufgrund der unklaren gesetzlichen Vorgaben jedoch die Konsultation eines Rechtsanwaltes.