Das Abbuchungsverfahren

JG 9. Juli 2010

Bei dem Abbuchungsverfahren erhält der Unternehmer als Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen eine Ermächtigung zur Abbuchung von Rechnungsbeträgen. Der Vorteil des Abbuchungsverfahrens für den Zahlungsempfänger besteht darin, dass der Zahlungspflichtige sein gesetzliches Recht auf den Widderruf der Abbuchung innerhalb einer Frist von 6 Wochen verliert.

Daraus ergibt sich für den Zahlungsempfänger eine erhöhte Sicherheit gegenüber Zahlungsausfällen, da er im Allgemeinen davon ausgehen kann, dass gebuchte Eingänge auf seinem Konto nicht zurückgebucht werden. Ferner  birgt das Abbuchungsverfahren die Sicherheit, dass im Falle einer Insolvenz des Zahlungspflichtigen der Insolvenzverwalter keine Möglichkeit hat, über einen Widerruf der Abbuchung die Insolvenzmasse zu erhöhen.

Da das Abbuchungsverfahren für das beauftragte Kreditinstitut einen erhöhten Aufwand darstellt, erhebt dieses in der Regel eine Gebühr vom Auftraggeber.  Aufgrund der Gestaltung des Abbuchungsverfahrens kommt dieses in der Regel nur im Geschäftsbereich zur Anwendung. Die Erteilung eines dauerhaft ausgelegten Abbuchungsauftrags stellt für den Unternehmer, insbesondere zu Beginn seiner Selbstständigkeit, eine sichere Form der Zahlungsabwicklung seiner Geschäfte dar. Die Vergabe eines dauerhaften Abbuchungsauftrags sollte gut überlegt sein und eine intensive Prüfung des Begünstigten im Vorfeld erfolgen.

Eine Reaktion zu “Das Abbuchungsverfahren”

  1. […] und Nachteile mit dem Abbuchungsverfahren verbunden sind erfahren unsere Leser im Artikel “Das Abbuchungsverfahren“. Der Begriff des Aktivierungsverbots findet seine Anwendung im Bilanzrecht bzw. Steuerrecht. […]

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