Das Autonomieprinzip

JG 20. Juli 2010

Das Autonomieprinzip stellt eines von 3 wichtigen systembezogenen Tatbeständen dar, welche nach der Gutenbergschen Lehre für den Status einer Unternehmung Voraussetzung sind. Handelt ein Unternehmen im Sinne des Autonomieprinzips erstellt es seinen Wirtschaftsplan autonom (unabhängig) von staatlicher Vorgabe. Gemäß dem Autonomieprinzip kann ein Unternehmen selbst entscheiden welche Güter es produziert und zu welchem Preis es diese absetzt.  Das Autonomieprinzip wird auch Prinzip der äußeren Autonomie oder Selbstbestimmungsprinzip genannt.

Ein weiterer notwendiger Tatbestand für den Status eines Unternehmens stellt das erwerbswirtschaftliche Prinzip dar. Nach diesem wird einem Unternehmen unterstellt, dass es nach einer Gewinnmaximierung strebt. Ferner stellt das Prinzip des Privateigentums ein konstitutives Merkmal eines Unternehmens in der Marktwirtschaft dar.
Das Autonomieprinzip gilt innerhalb einer Zentralverwaltungswirtschaft aufgrund des Vorhandenseins eines Zentralplans, über den eine Angebots- und Preisfestlegung erfolgt, nicht.

Im Rahmen der Marktwirtschaft wird die Auffassung vertreten, das eine Preisbildung indirekt über das Angebot und die Nachfrage auf dem Markt geregelt wird und zwangsläufig die Unternehmergesellschaft diesen Marktpreis anzusetzen haben. Autonom sind sie dabei allerdings hinsichtlich der Entscheidung ob und wie viel sie zu diesem Preis anbieten möchten.

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