Das Datenschutzrecht

JG 4. August 2010

Das Datenschutzrecht regelt den Datenschutz und stellt ein Teilgebiet des Rechts dar. Mit dem Datenschutzrecht soll die informationelle Selbstbestimmung sowie rechtlich geschützte Geheimnisse gewährleistet werden. Ferner soll über das Datenschutzrecht ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Allgemeinheit sowie staatlicher wie privater Datenverarbeiter und dem Datenschutz des Einzelnen geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund können indirekt alle Gesetzte, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, dem Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln dem Datenschutz zugerechnet werden. Datenschutzrechte sind über die vereinten Nationen bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 geregelt worden. Ferner enthielt die 1953 verabschiedete Europaische Menschenrechtskonvention des Europarats Regelungen zum Datenschutz. In den durch die OECD formulierten Leitlinien für den Schutz des Persönlichkeitsbereichs und den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten im Jahr 1980 wurden wiederrum Grundsteine für den Datenschutz gelegt.

Mit der Verabschiedung der Charta der Grundrechte der Europaischen Union erfolgte die Anerkennung des Datenschutzes als Grundrecht. Das Datenschutzrecht stellt im Hinblick auf die Gründung eines Unternehmens eine entscheidende Voraussetzung zur optimalen Umsetzung der Geschäftsaufgabe dar.

Eine Reaktion zu “Das Datenschutzrecht”

  1. […] des Einzelnen geschaffen werden. Die Entstehung des Datenschutzrechts wird im Artikel “Das Datenschutzrecht” erläutert. Die doppelte Buchführung stellt das vorherrschende Verfahren zur […]

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