Das Musterprotokoll

JG 26. Mai 2009

Was beinhaltet das Musterprotokoll (Mustersatzung)?

Besonders für den Gesellschaftervertrag ist das Musterprotokoll wichtig, hier stehen Details wie der Sitz der Gesellschaft, Angaben zur Firma, die Höhe des Stammkapitals und andere wichtige Fakten drinnen. Natürlich gibt es hierfür auch eine Vorlage, diese finden Existenzgründer im Internet.

Ausfüllhinweise:
Als Erstes müssen die Namen und Vornamen der Gesellschafter mit vollständiger Adresse im Musterprotokoll niedergeschrieben sein. Handelt es sich um ein Unternehmen, so muss der Name der Firma und die Unternehmensform (GbR, GmbH) eingetragen werden. Bei der Unternehmergesellschaft (UG) ist das Stammkapital frei bestimmbar, somit kann der Existenzgründer mit einem Euro in die Existenz starten. Bei dem Wort Firmierung sollte der Name des Unternehmens, der neben den Elementen GmbH bzw. GbR steht eingetragen werden.

Achten Sie auf die Benennung denn der Kundenkreis muss sich schließlich auch den Namen merken. Eine weitere Rolle spielt auch der Unternehmenssitz, hierzu kann nur eine Gemeinde in Deutschland ausgewählt werden, da eine Gründung nur in Deutschland zulässig ist. Beim Unternehmensgegenstand soll nur eine Variante angekreuzt werden. Jeder Gesellschafter hat seinen eigenen Geschäftsanteil, dieser muss im Musterprotokoll benannt werden. Ein wichtiges Detail darf aber auch im Musterprotokoll nicht fehlen und zwar die Unterzeichnung mit Datum und Ortsangabe. Außerdem muss der Notar die Unterschriften der Existenzgründer beglaubigen.

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