Der Existenzgründerzuschuss - eine wichtige Unterstützung
JG 19. Februar 2009
Jeder Arbeitnehmer der bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit Anspruch auf Leistung hat, kann den sogenannten Existenzgründerzuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Der Restanspruch des Arg1 muss noch mindestens 90 Tage bestehen, nur so hat der Gründer oder die Gründerin eine Chance auf den Zuschuss. Nicht nur diese Faktoren spielen bei der Anmeldung eine Rolle, wichtig für den Zuschuss sind auch die Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbständige Tätigkeit und ein gut ausgearbeiteter Businessplan.
Zweifelt die Agentur für Arbeit an den Erfahrungen oder Fähigkeiten, kann sie eine Maßnahme zur Feststellung der Eignung von der Existenzgründung vom baldigen Gründer verlangen. Einige fachkundige Stellen zur Feststellung der Eignung sind unteranderem die Handwerkskammer, Fachverbände und Industrie- und Handelskammer. Die Höhe vom Existenzgründerzuschuss wird aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld errechnet, außerdem wird für die soziale Absicherung gewährt.
Der Zuschuss wird in zwei Phasen geleistet, die erste Phase entspricht das Alg1 plus 300 Euro für den Lebensunterhalt und wird 9 Monate vom Amt gezahlt. Nach der Zeit können für weitere 6 Monate pro Monat 300 Euro zur Absicherung genehmigt werden. Nehmen sie die Hilfe der Agentur für Arbeit in Anspruch und fragen sie bei ihren zuständigen Bearbeiter nach, sicher kann er ihnen in manchen Sachen unter die Arme greifen.
- Gründungszuschuss
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