Der Webdesigner

JG 8. Mai 2008

Die Tätigkeit als Webdesigner ist im Gegensatz zu anderen Designarten durch seine starke Leserorientierung geprägt, welches auch im Businessplan zum Ausdruck kommen sollte. Websurfer suchen meist gezielt nach Informationen und besuchen eine Seite in der Regel nur so lange, wie unbedingt nötig. Der Programmcode zur Steuerung und zur äußerlichen Erscheinung der Webseite lässt sich durch serverseitige Skriptsprachen wie PHP, Perl, ASPNet, ColdFusion oder JSP ausführen oder auch durch weitgehend clientseitige Erweiterungen wie Flash, Java oder JavaScript.

Der Webdesigner benötigt bei der Existenzgründung folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Webdesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar. Bei einer Existenzgründung als Webdesigner sollte bestenfalls von Anfang an eine steuerliche Betreuung direkt über einen Steuerberater, oder in der Anfangsphase über ein Buchführungsbüro, erfolgen. Das Buchführungsbüro darf keine Steuerberatung für Webdesigner durchführen, ist aber ggf. bei den Gebühren etwas günstiger. Egal ob Steuerberater oder Buchführungsbüro, die Kosten sollten auf jeden Fall auch in den Businessplan einfließen.

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