Die Einnahmen

JG 12. August 2010

Die Einnahmen stellen Zugänge von Zahlungsmitteln oder die Mehrung von Nettogeldvermögen dar. In der Betriebswirtschaft werden Einnahmen mit der Erhöhung des Nettogeldvermögens in Verbindung gebracht. Einnahmen können dabei Einzahlungen, die unmittelbar die Liquidität des Unternehmens erhöhen oder kurzfristige Forderungen die das Geldvermögen erhöhen, darstellen. Auch der Abgang kurzfristiger Verbindlichkeiten stellt Einnahmen dar.

Im Haushaltsrecht stellen Einnahmen die Einzahlungen der Betriebswirtschaftslehre und die Ausgaben die Auszahlungen im Sinne der Betriebswirtschaftslehre dar. Die Einnahmen eines Unternehmens haben einen entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Inwieweit Einnahmen mit einer Geschäftsidee zu erzielen sind bzw. welches Potential diese dahingehend birgt sollte über die detaillierte Erstellung eines Geschäftsplans vor der Existenzgründung analysiert werden.

Die verschiedenen Arten von Einnahmen sind teilweise nicht einkommenssteuerpflichtig. Beispielsweise der Existenzgründungszuschuss bei einer Unternehmergesellschaft unterliegt nicht der Steuerpflicht. Auch Abfindungen Krankengeld und Schenkungen stellen keine Einkünfte mit Einkommenssteuerpflicht dar.

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