Existenzgründung - Die beruflichen Selbstständigkeit
JG 21. Oktober 2008
Unter Existenzgründung versteht man die Verwirklichung der beruflichen Selbstständigkeit und diese beginnt meistens formal mit der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung zur freiberuflichen Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt vor Ort. Weitere Formalitäten, die bei einer Existenzgründung zu erwarten sind, wären die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer oder die Eintragung in die Handwerksrolle.
Als Gründer einer Existenzgründung ist es nicht nur wichtig fachlich kompetent zu sein, sondern auch hinsichtlich der eigenen Absicherung und der eigenen Arbeitseinstellungen die Aufgaben eines Existenzgründers kompetent zu lösen. Dazu gehören die private Vorsorge, die Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden, die Kommunikation mit Verbänden, die Erstellung von Vorgaben und deren Einhaltung, die Selbstmotivation und die Selbstkontrolle.
Einige Existenzgründer nehmen auch an sogenannten Gründungswettbewerben teil. Die Existenzgründer geben ihre Geschäftsidee an die ausrichtenden Institutionen weiter und ein Gremium aus Gutachtern und Kapitalgebern beurteilt diese Geschäftsideen auf Erfolg und Potenzial und vergibt dann entsprechende Preise. Für eine Existenzgründung gibt es die sogenannte Gründungshilfe als staatlichen Anreiz zur Selbstständigkeit. Darunter gehören bspw. begünstigte Darlehen der KfW Mittelstandsbank auf Bundesebene. Jedoch müssen bei einer Beantragung von Förderprogrammen die Geschäftsideen und mögliche potenzielle Kunden offengelegt werden.
- Existenzgründung
- Keine Kommentare