Gründungszuschuss - Für Arbeitslosengeld I Empfänger

JG 5. August 2008

Der Gründungszuschuss soll die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Arbeitslosengeld I Empfängern fördern und ist eine Leistung der Arbeitsagentur. Damit der Gründungszuschuss beantragt werden kann, muss man mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein, aber noch wenigstens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I besitzen.

Zudem muss man die entsprechenden Qualifikationen und Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit mitbringen, damit man eine Bewilligung erwirken kann. Ein detaillierter Businessplan mit einer positiven Stellungnahme einer fachkundigen Stelle muss dem Antrag auf Gründungszuschuss beigelegt werden wie weitere diverse Unterlagen.

Bei einer Bewilligung erhält man zuerst Phase eins des Gründungszuschuss, die neun Monate dauert. Für diese Zeit erhält man einen monatlichen Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale von 300 Euro. Beantragt man rechtzeitig Phase zwei des Gründungszuschuss kann man unter Umständen für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich erhalten.

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