Gründungszuschuss für den Firmengründer
JG 10. März 2009
Existenzgründer erhalten seit dem 01.08.2006 aus der ALG1 heraus eine Förderung für die Gründung einer eigenen Firma. Der Förderzeitraum liegt bei 9 Monaten und wird nach der Neugründung an den Selbstständigen gezahlt. Die Höhe des bisherigen ALG1 bleibt, es kommt ein Zuschuss von 300,- Euro als Förderung für den Existenzgründer zugute. Nach den 9 Monaten Förderung kann von der Agentur für Arbeit geprüft werden ob erneuert ein Antrag für eine 6 monatige Förderung beantragt werden darf. Diese Förderung beträgt dann aber nur noch 300 Euro und das ALG1 fällt weg.
Neben den Antrag für Zuschüsse werden ggf. noch andere Unterlagen für die Existenzgründung benötigt. Oft wird von der Agentur für Arbeit ein Nachweis für ein Existenzgründerseminar gefordert. Die meisten Städte bieten so ein Seminar dem Gründer an. Ebenso für die Neugründung wichtig ist der Businessplan. Dieser gibt Aufschluss zum Firmennamen, Firmenstandort, Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH), Geschäftsidee und zu diversen Kalkulationsbeispielen.
Der Gründungszuschuss muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit nicht zurück gezahlt werden, da er der Lebenserhaltung dient und beim Aufbau des Unternehmens zweckmäßig eingesetzt wird. Ein Teil des Existenzgründerzuschusses ist für den Krankenkassenbeitrag gedacht, Hier zählen Beiträge für die Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, Unfallversicherung und Berufshaftpflichtversicherung. Brauchen sie für die Formulare Hilfe steht ihnen ihre zuständige Agentur zur Seite.
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