haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

JG 13. August 2008

Für den Herbst 2008 wird die neu verfügbare Rechtsform, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft erwartet. Dabei handelt es sich um eine angespeckte Form der bisherigen GmbH. Die neue Mini GmbH, wie sie daher auch genannt wird, kann ohne Stammkapital gegründet werden. Lediglich ein symbolischer Euro muss eingelegt werden. Der Vorteil für den Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft liegt vor allem im geringen Startkapital und in der Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft.

Zweck und Hintergrund der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ist die hohe Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland. Gerade in jüngster Vergangenheit ist die englische Limited bei Existenzgründern immer beliebter geworden. Zum einem liegt das am geringen Startkapital, zum anderem sind die Gründungsmodalitäten der Limited einfach und unkompliziert. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber bemüht, die Voraussetzung für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) effektiver und kostengünstiger zu gestalten.

So wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( UG ) vorgefertigte Formulare und eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss. Auch die Eintragung der Euro GmbH beim Handelsregister wird durch die Abkopplung des Eintragungsverfahrens vom üblichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt. Auch für den Gläubigerschutz hat der Gesetzgeber gesorgt, indem der Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro ansparen muss.

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