Hinweise zum Begriff “Arbeitsloser” und Möglichkeiten der Existenzgründung
JG 15. Juli 2010
Ein Arbeitsloser ist ohne Beschäftigung oder maximal 15 Stunden pro Woche ehrenamtlich oder selbstständig tätig, eigenbemüht aus der Arbeitslosigkeit herauszufinden und bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sowie zur Vermittlung zur Verfügung stehend. Ist der Arbeitslose bei der Arbeitsagentur gemeldet hat er im Sinne des SGB III Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld I im Falle der vorherigen Einzahlung von Mindestens 12 Monaten in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 2 Jahre.
Ein Arbeitsloser hat die zumutbaren Beschäftigungsangebote des Arbeitsamts anzunehmen. Tut er dies nicht, erhält er Sanktionen auf seine Entgeltersatzleistungen. Eine Möglichkeit aus der Arbeitslosigkeit zu finden ist es als Arbeitsloser eine Existenzgründung aus einer Geschäftsidee vorzunehmen. Im Rahmen dieser kann ein Arbeitsloser zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld einen Gründungszuschuss von monatlich 300 Euro erhalten wenn er mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet war und einen Arbeitslosengeldanspruch von mindestens 90 Tagen aufweist.
Seine persönliche Haftung kann ein Arbeitsloser auch ohne Kapital im Zuge seiner Existenzgründung über die Gründung einer Mini GmbH ausschließen.
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