Mini GmbH

JG 3. September 2008

Die Mini GmbH ist eine Neuerung, die im Zuge der GmbH-Reform beschlossen wurde. Gründern soll mit der Mini GmbH die Möglichkeit gegeben werden mit einem Stammkapital von einem Euro ein Unternehmen zu gründen und dennoch den Vorteil der Haftungsbeschränkung zu genießen.

Viele Gründer, die bisher eine Einzelunternehmung oder eine ausländische, haftungsbeschränkte Rechtsform gewählt hätten, können ab November 2008 auf die Mini GmbH zurückgreifen. Die Gründer der Mini GmbH müssen dafür eine Gewinnthesaurierung hinnehmen, bis sie ein Stammkapital von 25 000 Euro aufgebaut haben. Dafür müssen sie ein Viertel ihrer Jahresüberschüsse verwenden.

Die Mini GmbH wird auch als Einsteiger-GmbH bezeichnet, weil man nach dem Erreichen der 25 000ß Euro Marke zur GmbH umfirmieren kann, allerdings nur wenn dies ausdrücklich gewünscht wird. Die Mini GmbH kann von bis zu drei Gesellschaftern gegründet werden.

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