Nichtanwendungserlass

JG 25. November 2010

Ein Nichtanwendungserlass ist ein durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichter Erlass gegen die Finanzverwaltung der dieser verbietet die Grundsätze eines BGH Urteils auf vergleichbare Fälle in gleicher Art anzuwenden. Anwendung findet der Nichtanwendungserlass vorrangig bei Urteilen die den Steuerzahler begünstigen.

In Form eines Schreibens vom Bundesfinanzministerium wird der Nichtanwendungserlassim Rahmen dessen Selbstständigkeit im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Kritik gegen den Nichtanwendungserlass wird vorrangig von der Steuerberater- und Richterschaft geübt, die eine Aushebelung der Finanzgerichtsbarkeit in dem Erlass sehen.

Von Seiten der Bundesregierung wird betont, dass die Gründe für den Erlass von Nichtanwendungserlassen auf dem Recht und der Pflicht die Allgemeingültigkeit von Rechtsurteilen zu prüfen beruhen und keine fiskalpolitischen Motive damit verfolgt werden.

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