Die Emission als Mittel zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen
JG 13. August 2010
Der Begriff der Emission umfasst im wirtschaftswissenschaftlichen Zusammenhang die Ausgabe und Platzierung Wertpapieren an einem organisierten Kapital- oder Geldmarkt. Ebenso die Ausgabe von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Form von Geld durch die Notenbank wird Emission genannt. Der Zweck der Emission von Wertpapieren ist die Beschaffung bzw. Erhöhung des Eigen- und Fremdkapitals. Die Beschaffung von Eigenkapital wird über die Emission von Aktien und die des Fremdkapitals über die Vergabe von Schuldverschreibungen realisiert.
Wertpapieremissionen können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden. Hinsichtlich der Häufigkeit der Emission von Wertpapieren lassen sich Neuemissionen und die Daueremission unterscheiden. Eine Neuemission liegt vor wenn ein Emittent erstmals Wertpapiere ausgibt und die Daueremission bei ständiger Präsenz auf den Geld- und Kapitalmarkt.
Die Unterscheidung der Emission nach Interesse erfolgt über die Selbstemission und die Fremdemission. Eine Selbstemission liegt vor wenn ein Emittent Wertpapiere auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgibt. Im Rahmen der Selbstemission sind das Absatzrisiko und die technische Abwicklung allein vom Emittenten zu tragen. Die Fremdemission ist durch die Verwendung mehrerer Kreditinstitute, die als Wertpapierkonsortium die Wertpapieremission für den Emittenten durchführen, gekennzeichnet. Absatzrisiko und die Abwicklung wird dabei vom Wertpapierkonsortium übernommen. Schlussendlich wird im Rahmen der Emissionsart zwischen der öffentlichen und nicht-öffentlichen Emission unterschieden.
Die Emission von Schuldverschreibungen kann ein geeignetes Mittel zur Fremdkapitalbeschaffung darstellen wenn beispielsweise die Businessplan Bankfinanzierung abgelehnt wurde.