Der Businessplan für Fördermittel
JG 7. Mai 2008
Im folgenden Beitrag wird der Businessplan für Fördermittel vorgestellt. Fördermittel sind für die Existenzgründung ein fast unerlässliches Mittel der Finanzierung. Ein aussagekräftiger Businessplan ist erforderlich, um die kapitalgebende Institution von der Geschäftsidee zu übezeugen. Fördermittel werden nur vergeben, wenn die zuständige Stelle, z.B. die Agentur für Arbeit, ARGE das Gründungsvorhaben als rentabel erachtet. Fördermittel können u.a. bezogen werden aus Förderprogrammen des Bundes, des ERP (EuropeanRessource Planning)- Sondervermögens, der Länder und auch der EU.
Aufgrund der Vielfältigkeit der Förderprogramme sind auch die Ansprüche an den Businessplan sehr unterschiedlich gestaltet. Zum einem gibt es Fördermittel über öffentlichen Finanzierungshilfen, die für die Gründung einer tragfähigen “Vollexistenz” als Haupterwerbsgrundlage angedacht sind. Zum Anderen existieren spezielle Darlehen für Existenzgründer und junge, wachstumsorientierte Unternehmen, die u.a. von Hausbanken oder auch von ERP- Regionalförderprogrammen gewährt werden. Hier spielt vor allem der Businessplan hinsichtlich Bonität und Sicherheiten des Unternehmens eine wesentliche Rolle.
Letzendlich ist der Businessplan ein wesentlicher Entscheidungsfaktor dafür, ob einem Existenzgründer Fördermittel zugesprochen werden oder nicht. Die einzelnen Förderprogramme, egal ob öffentlicher oder privater Natur, werden immer nur tragfähige Gründungsvorhaben durch Fördermittel unterstützen, die durch einen detaillierten Businessplan Erfolgsaussichten aufzeigen können.