Gelegenheitsgesellschaft
JG 7. September 2010
Eine Gelegenheitsgesellschaft stellt einen zeitlich begrenzten Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen zum Zwecke der Erreichung eines bestimmten Ziels dar. Die Gelegenheitsgesellschaft ist eine Anwendungsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Sinne des §§ 705 ff BGB.
Praktische Beispiele für eine Gelegenheitsgesellschaft stellen Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe und Kreditsyndikate oder Emissionskonsortien im Bankenwesen dar. Der Zusammenschluss zu einer Gelegenheitsgesellschaft wird vertraglich durch die natürlichen oder juristischen Personen beschlossen. Zur Existenzgründung kommt in der Regel eine Gelegenheitsgesellschaft nicht in Frage. Im Rahmen einer Gelegenheitsgesellschaft werden Aufträge auf Grundlage einer gemeinsamen Rechnung durchgeführt.
Die Gelegenheitsgesellschaft wird von allen am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen bzw. Personen geführt. Die Erstellung von einem Businessplan Venture Capital ist bei dieser Form der Beteiligung, im Gegensatz zu der Beteiligung einer Beteiligungsgesellschaft an einem Unternehmen mit Risikokapital, nicht notwendig. Soll ein Unternehmen auf Dauer gegründet werden können auf Grundlage eines Gesellschaftsvertrags Personen- oder Kapitalgesellschaften gegründet werden.