Archiv für das Tag 'Gründungszuschuss'

Gründungszuschuss für den Firmengründer

JG 10. März 2009

Existenzgründer erhalten seit dem 01.08.2006 aus der ALG1 heraus eine Förderung für die Gründung einer eigenen Firma. Der Förderzeitraum liegt bei 9 Monaten und wird nach der Neugründung an den Selbstständigen gezahlt. Die Höhe des bisherigen ALG1 bleibt, es kommt ein Zuschuss von 300,- Euro als Förderung für den Existenzgründer zugute. Nach den 9 Monaten Förderung kann von der Agentur für Arbeit geprüft werden ob erneuert ein Antrag für eine 6 monatige Förderung beantragt werden darf. Diese Förderung beträgt dann aber nur noch 300 Euro und das ALG1 fällt weg.

Neben den Antrag für Zuschüsse werden ggf. noch andere Unterlagen für die Existenzgründung benötigt. Oft wird von der Agentur für Arbeit ein Nachweis für ein Existenzgründerseminar gefordert. Die meisten Städte bieten so ein Seminar dem Gründer an. Ebenso für die Neugründung wichtig ist der Businessplan. Dieser gibt Aufschluss zum Firmennamen, Firmenstandort, Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH), Geschäftsidee und zu diversen Kalkulationsbeispielen.

Der Gründungszuschuss muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit nicht zurück gezahlt werden, da er der Lebenserhaltung dient und beim Aufbau des Unternehmens zweckmäßig eingesetzt wird. Ein Teil des Existenzgründerzuschusses ist für den Krankenkassenbeitrag gedacht, Hier zählen Beiträge für die Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, Unfallversicherung und Berufshaftpflichtversicherung. Brauchen sie für die Formulare Hilfe steht ihnen ihre zuständige Agentur zur Seite.

Der Existenzgründerzuschuss - eine wichtige Unterstützung

JG 19. Februar 2009

Jeder Arbeitnehmer der bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit Anspruch auf Leistung hat, kann den sogenannten Existenzgründerzuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Der Restanspruch des Arg1 muss noch mindestens 90 Tage bestehen, nur so hat der Gründer oder die Gründerin eine Chance auf den Zuschuss. Nicht nur diese Faktoren spielen bei der Anmeldung eine Rolle, wichtig für den Zuschuss sind auch die Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbständige Tätigkeit und ein gut ausgearbeiteter Businessplan.

Zweifelt die Agentur für Arbeit an den Erfahrungen oder Fähigkeiten, kann sie eine Maßnahme zur Feststellung der Eignung von der Existenzgründung vom baldigen Gründer verlangen. Einige fachkundige Stellen zur Feststellung der Eignung sind unteranderem die Handwerkskammer, Fachverbände und Industrie- und Handelskammer. Die Höhe vom Existenzgründerzuschuss wird aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld errechnet, außerdem wird für die soziale Absicherung gewährt.

Der Zuschuss wird in zwei Phasen geleistet, die erste Phase entspricht das Alg1 plus 300 Euro für den Lebensunterhalt und wird 9 Monate vom Amt gezahlt. Nach der Zeit können für weitere 6 Monate pro Monat 300 Euro zur Absicherung genehmigt werden. Nehmen sie die Hilfe der Agentur für Arbeit in Anspruch und fragen sie bei ihren zuständigen Bearbeiter nach, sicher kann er ihnen in manchen Sachen unter die Arme greifen.

Gründungszuschuss - Für Arbeitslosengeld I Empfänger

JG 5. August 2008

Der Gründungszuschuss soll die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Arbeitslosengeld I Empfängern fördern und ist eine Leistung der Arbeitsagentur. Damit der Gründungszuschuss beantragt werden kann, muss man mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein, aber noch wenigstens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I besitzen.

Zudem muss man die entsprechenden Qualifikationen und Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit mitbringen, damit man eine Bewilligung erwirken kann. Ein detaillierter Businessplan mit einer positiven Stellungnahme einer fachkundigen Stelle muss dem Antrag auf Gründungszuschuss beigelegt werden wie weitere diverse Unterlagen.

Bei einer Bewilligung erhält man zuerst Phase eins des Gründungszuschuss, die neun Monate dauert. Für diese Zeit erhält man einen monatlichen Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale von 300 Euro. Beantragt man rechtzeitig Phase zwei des Gründungszuschuss kann man unter Umständen für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich erhalten.