UG
JG 7. August 2008
Die Bundesregierung hat im Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Vorbeugung von Missbräuchen beschlossen. Ab Herbst 2008 wird es die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz UG geben. Ihre Gründung erfordert keine Mindestkapitaleinlage und sie ist haftungsbeschränkt, so dass der Existenzgründer einer UG nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Hindergrund für die Einführung einer neuen ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) ist die hohe Abwanderungszahl deutscher Unternehmen ins Ausland.
Für die UG wird es eine Mustersatzung, die nicht notariell beurkundet werden muss. Für die Gründung der Mini GmbH sind die beglaubigten Gesellschafterverträge, die Handelsregistereintragung, sowie ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers erforderlich. Mittels vorgefertigter Formulare soll dem Gründer der UG das Verfahren so einfach wie möglich gestaltet werden.
Die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft ( UG ) sind verpflichtet 25% Gewinn pro Jahr anzusparen. Damit wird der Gesetzgeber dem Gläubigerschutz gerecht. Die Stammeinlage muss bis zu einer Summe von 25.000 Euro anwachsen, anschließend kann die Euro GmbH oder UG in die Rechtsform der klassischen GmbH umgewandelt werden.
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[…] wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( UG ) vorgefertigte Formulare und eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden […]