Unternehmergesellschaft für Architekten

rewe 6. Mai 2008

Ab dem 3. Quartal 2008 wird es Architekten, die sich selbständig machen wollen, möglich sein, mit einer Einlage von einem Euro eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die Unternehmergesellschaft ist die existenzgründerfreundliche Variante der GmbH. Durch das Einbehalten von 1/4 des Jahresüberschusses bis zum Erreichen einer Mindesteinlage von 10.00 Euro soll gesichert werden, dass die u.U. mit einem sehr geringen Stammkapital gegründete Unternehmergesellschaft durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigenkapitalausstattung erreicht.

Die auch als Euro GmbH (1 Euro GmbH) bezeichnete Gesellschaft ist für Architekten auch deshalb interessant, da die Kosten der Eintragung sehr niedrig sind und das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Trennung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren verkürzt wird. Für Architekten, die eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen wollen, empfiehlt sich aufgrund der unklaren gesetzlichen Vorgaben jedoch die Konsultation eines Rechtsanwaltes.

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